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Willkommen

bei der 

Münchner Baugenossenschaft eG!

....seit 73 Jahren !  

Seit dem Jahr 1950 vermietet unsere Genossenschaft an unsere Mitglieder preiswerte Wohnungen im Münchner Stadtteil Laim.

 

Büro wieder geöffnet seit dem 28.11.2022

Das Büro ist seit Montag, 28.11.2022, wieder geöffnet und zwar bis auf Weiteres jeweils Montags und Donnerstags von jeweils 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags, Mittwochs und Freitags ist das Büro für den Parteiverkehr geschlossen. Sie können uns weiterhin von Montag mit Freitag, jeweils 07:30 bis 12:30 telefonisch und jederzeit per E-Mail erreichen.

 MieterInfo/Strompreise/Wärmefonds

Anfang November haben unsere Mieter die MieterInfo 01/2022 erhalten; Sie finden diese hier in unserem Downloadbereich. Seither ergaben sich einige Aktualisierungen. Zum einen haben die Stadtwerke München (SWM) eine Erhöhung der Strompreise angekündigt, diese werden sich zum 01.01.2023 mehr als verdoppeln. Ein Durchschnittshaushalt wird lt. einer Musterrechnung knapp 80 € mehr zahlen müssen.

Wie bereits in unserer MieterInfo erwähnt, soll es ab Januar für Haushalte mit geringem Einkommen einen Zuschuss aus einem mit 20 Millionen Euro befülltem Wärmefonds der SWM geben. Für einen Zuschuss könnten sich all jene bewerben, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den grauen München-Pass besitzen oder deren monatliches Nettoeinkommen unterhalb der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle liegt und die kein Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen. Die Armutsschwelle für einen Single-Haushalt in München liegt derzeit bei 1.540 Euro, bei zwei Personen sind es 2.130 Euro, bei einer Familie mit einem Kind unter 14 Jahren 2.270 Euro. Bei welchem Energieanbieter man Kunde sei, spiele keine Rolle; es müssten nicht die SWM sein. Anträge können von Montag, 16. Januar an gestellt werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular nebst Ausfüllhilfe finden Sie unter folgender Seite im Internet: https://www.waermefonds.de/. Telefonische Auskünfte gibt es bei der Energiebaratungshotline der Diakonie München und Oberbayern unter Telefon 089/126991-5150 ab Montag, 9. Januar, jeweils Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr.

Gas- und Strompreisbremse  - Update

Sicherlich haben auch Sie in den letzten Tagen die Gas- und Strompreiserhöhungen Ihres jeweiligen Anbieters erhalten. Meist enthalten diese den Hinweis, dass die sogenannten Gas- und Strompreisbremsen hierbei noch nicht berücksichtigt sind. Zu den Bremsen möchten wir Sie nachfolgend informieren.

Die Bundesregierung will sich über den gesamten Winter an den hohen Energiekosten von Bürgern und Unternehmen beteiligen und die geplante Gaspreisbremse dazu auf Anfang Januar 2023 vorziehen. Es bleibt zwar offenbar dabei, dass aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten die Bremse erst offziell zum 01. März eingeführt wird; die Energieversorger sollen ihre Kunden mit Inkrafttreten der Regelung aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlasten und zu viel gezahlte Beträge in den Folgemonaten verrechnen.

Die parallel geplante Strompreisbremse soll ebenfalls bereits ab Januar greifen.

Die Pläne der Regierung sehen vor, dass u. A. Privathaushalte für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von nicht mehr als zwölf Cent je Kilowattstunde (kwh) bezahlen sollen. Verlangt der Versorger mehr, erstattet der Staat die Differenz. Damit Kundinnen und Kunden einen Anreiz haben, Gas zu sparen, gilt für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs der womöglich deutlich höhere Vertragspreis.

Die Strompreisbremse, die ebenfalls von Januar an gelten soll, sieht eine Begrenzung des Preises u. A. für private Verbaucher auf 40 Cent je Kilowattstunde vor. Auch hier werden 80 Prozent des Vorjahresverbauchs subventioniert. Hinzu kommen Härtefallregelungen für Haushalte, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind.

Update: Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas und Strom greifen ab dem 01.03.2023 und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nicht tun - Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedriegere Abschlagszahlungen. Der Brachenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld! HIER erfahren Sie mehr!

Gas-Einmalzahlung im Dezember: Wie funktionierts?

Der Bundesrat hat das "Erdgas-Soforthilfegesetz" verabschiedet. Private Haushalte sollen jetzt unterstützt werden. Der Staat übernimmt deshalb die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember 2022.

Verbraucher, die Gas direkt vom Versorger beziehen, müssen die Abschlagszahlung im Dezember nicht tätigen. Das bedeutet, wenn Sie in Ihrer Wohnung eine Gasheizung verbaut haben (Gaseinzelöfen, Gasetagenheizung o. Ä.) und Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen haben, fällt für Sie die Abschlagszahlung für den Dezember 2022 weg.

Es gibt hier jedoch zu beachten, wie die Abschlagszahlung geleistet wird: Per Lastschrifteinzug, per Dauerauftrag oder Rechnung mit Überweisung.

- Falls Sie per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, müssen Sie nichts unternehmen - in diesem Fall ist der Versoger verpflichtet, die Abschlagszahlung nicht einzuziehen.

- Falls Sie per Dauerauftrag zahlen, müssen Sie diesen für den Dezember 2022 eigenhändig aussetzen - und daran denken, den Dauerauftrag im Januar wieder zu aktivieren.

- Falls Sie per Rechnung zahlen, können Sie im Dezember einfach die Zahlung unterlassen.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie von uns mittels einer Zentralheizungsanlage versorgt werden und die Heizkostenvorauszahlung an uns entrichten; dies gilt für unsere Mieter in der Perhamerstraße. Hier ist es so, dass die Entlastung mit der nächsten regulären Heizkostenabrechnung weitergegeben wird; wir werden uns bemühen, diese möglichst zeitnah zu veranlassen.

Wie wird die Einmalzahlung berechnet?

Die Zahlung setzt sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Gaspreis für Dezember 2022. Wenn also ein Haushalt im Jahr 2022 beispielsweise 18.000 Kilowattstunden Gas verbraucht und der Gaspreis im Dezember 2022 bei 19,4 Cent je Kilowattstunde liegt, gäbe es € 291 Euro Soforthilfe.

Vorsicht vor Stromangeboten von Telefonbetrügern

Derzeit läuft wieder eine neue Masche von Telefonbetrügern, die versuchen am Telefon zu einem Anbieterwechsel zu raten. Die Betrüger, die sich z. B. als Mitarbeiter der Stadtwerke München oder Energieberater ausgeben, behaupten, sie seien gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob für einen Stromvertrag zu viel gezahlt wird. Es folgen Fragen nach dem Stromlieferanten und zum Verbrauchsverhalten.

Von einer Annahme eines Vertrages am Telefon ist grundsätzlich abzuraten. Verkäufer am Telefon verkaufen meistens für einen einzigen bestimmten Stromanbieter und erhalten für jeden Vertrag eine Provision. Ob der Vertrag dann wirklich günstiger ist darf in Frage gestellt werden. Mit psychologischem Verhandlungsgeschick sind die Telefonverkäufer bestens geschult jeden noch so schlechten Tarif zu verkaufen und als gut darzustellen.

Vorsicht ist auch beim Abschluss eines Stromvertrages am Telefon deshalb geboten, da diese oft sehr lange Laufzeiten haben – das gibt die meiste Provision. Der Verbraucher ist dann aber für einen sehr langen Zeitraum an den Stromanbieter gebunden und kann oft erst nach frühestens 2 Jahren kündigen, unter Umständen hat er dann sogar einen teureren Tarif.

Seriöse Anbieter betreiben keine unerlaubte Telefonwerbung. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich einwilligen. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

Grundsätzlich sollte man bei solchen Anrufen auf keinen Fall zustimmen und auflegen. Dann kann man sich in Ruhe informieren, ob die Behauptungen wirklich stimmen. Verträge die dann doch am Telefon abgeschlossen wurden können widerrufen werden. Dies sollte man möglichst bald tun, spätestens jedoch bis 14 Tage nach dem Telefonanruf. Der neue Stromanbieter ist grundsätzlich verpflichtet den Stromvertrag bzw. Wechsel schriftlich zu bestätigen und Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht zu übermitteln. Die seriösen Stromanbieter tun dies in jedem Fall sehr zeitnah.

Hifreiche Infos hierzu:

unerlaubte Arufe: Wie Primastrom und Voxenergie Kunden gewinnenn

Telefonwerbung für Strom und Gas

  Energiesparen im Zuge der Energiekrise

Im Zuge der Energiekrise und der sich damit stets verteuernden Preise für Gas und auch Strom ist die Einsparung von Energie nicht nur aus Kostengründen sinnvoll, sondern lt. der Bundesregierung auch notwendig, um einer Energieknappheit in den Wintermonaten vorzubeugen. In unserem Downloadbereich finden Sie  unter "Diverses" Tipps zum Sparen bei Strom und Heizung. Weiter finden Sie nützliche Tipps unter folgendem Link der Bundesregierung: https://www.energiewechsel.de

 

 


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